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VG Darmstadt befindet über Nichtigkeit des eigenen Urteils
Wahlwiederholung zum Kreistag in weiter Ferne - VGH Kassel beendet Verfahren gegen Kreis unanfechtbar - Vier SPD-Abgeordnete erheben Klage bei Verwaltungsgericht
Kreis Bergstraße/Heppenheim/Darmstadt/Kassel (ofi). Bei dem Zank um die Annullierung der Kreistagswahlen vom 18. März 2001 ist zumindest ein wenig Klarheit in das heillose Durcheinander gekommen: Erstens bleibt festzustellen, dass das von den „Republikanern gegen den Kreis Bergstraße angestrengte Verfahren durch Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Kassel vom 2. Juli unanfechtbar beendet ist. Gleichsam hat das VGH das nach der Rücknahme der Berufung durch den Kreistag vom 1. Juli eingeforderte „Rechtskraftzeugnis ohne weitere Begründung versagt. Damit wird es bis auf weiteres keine Wahlwiederholung zum Kreistag geben.
Denn im Ergebnis heißt dies, dass das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt keinen Wahltermin festlegen darf. Zugleich stellt das VGH verbindlich fest, dass die vom Kreistag am 8. Mai eingelegte Berufung als unzulässig anzusehen ist. Das hängt damit zusammen, dass das Urteil offensichtlich schwerwiegende Mängel aufweist. Zum einen geht es darum, dass die Zulassung der Berufung nicht wie vorgeschrieben fester Bestandteil des Urteils war und die formelle „Beiladung der 81 Kreistagsabgeordneten unterlassen worden ist. Ergo, war die Berufung das „falsche Rechtsmittel. Allenfalls hätte der Kreis den Antrag auf Berufung stellen können, der dann mit Hinweis auf die besagten Mängel zurückgewiesne worden wäre.
Der Leitende Regierungsdirektor und für die Wahlen 2001 verantwortliche Kreiswahlleiter Horst Mittmann siegt sich ob dieser Sachlage in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Aufgrund der aktuellen Mitteilung des VGH hatte Landrat Norbert Hofmann für Dienstag kurzfristig zu einem Pressegespräch eingeladen. Dabei verteidigte Hofmann den obersten Beamten erneut gegen die Kritik des Kreistagsvorsitzenden Werner Breitwieser (CDU), der in einem Fernsehinterview Mittemann für den Schlammassel verantwortlich gemacht hatte. Die von Hofmann schriftlich verlangte Entschuldigung ist zu seinem und vor allem Mitmanns Kummer bislang ausgeblieben. Mit Bedauern registrierte Hofmann, dass die Leiterin des Rechtsamtes Hilmara Resin auf Anordnung des Ersten Kreisbeigeordneten Jürgen Lehmberg nicht an dem Gespräch teilnehmen durfte.
Seit Freitag (4. Juli) steht indes fest, dass der juristische Streit weiter geht. Mit diesem Datum haben nämlich die vier SPD-Kreistagsabgeordneten Karin Hartmann, Dr. Klaus Brückner, Hans-Jürgen Pfeifer und Tobias Fraas - die beiden letztgenannten tun dies anstelle von Katrin Hechler und Norbert Schmitt - Klage beim Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt eingereicht. Ziel dieser Feststellungsklage ist, das VG möge sein eigenes Urteil vom 4. April und der damit einher gehenden Annullierung der Kreistagswahlen für nichtig erklären. Der Kreisverwaltung selbst, liegt diese von dem Quartett erhobene „Nichtigkeitsklage selbst noch nicht schriftlich vor.
Würde das VG Darmstadt der Einschätzung des VGH und der vier Kreistagsabgeordneten folgen und seinen eigenen Beschluss revidieren, würden wahrscheinlich die Republikaner ihrerseits Klage beim VGH erheben. Sollte das VG Darmstadt dies nicht tun, ist davon auszugehen, dass die SPD-Abgeordneten weitere Rechtsmittel einlegen.
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